Eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mutter und Kind – kurz: „Mutter-Kind-Kur“ – ist eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung der Krankenversicherung. Für Sie bedeutet das: Als gesetzlich Krankenversicherte werden die Kosten übernommen, sobald die Kur bewilligt wird.
1. Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen dazu hier zusammengestellt.
2. Ihre behandelnder Arzt bzw. Ihre Ärztin händigt Ihnen das benötigte Attest für die Kur aus. Patientenkinder benötigen eine separate medizinische Verordnung.
3. Reichen Sie dieses sowie alle weiteren Unterlagen direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
4. Freuen Sie sich auf eine Auszeit mit Therapieangeboten, die Ihnen neue Kraft schenken!
Bei Fragen sind wir für Sie da:
Paritätische Haus am Kurpark gGmbH
Jahnpromenade 3
97631 Bad Königshofen
Tel.: 09761 | 861
Fax: 09761 | 6102
E-Mail: hausamkurpark@paritaet-bayern.de
Im Mittelpunkt stehen Sie sowie Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden! Wir nehmen Sie mit allen Belastungen und gesundheitlichen Problemen an und suchen gemeinsam nach individuellen Behandlungsprogrammen, Therapien und Anwendungen, die Sie wieder in Ihren ursprünglichen Rhythmus bringen.
Versorgungsvertrag nach
§ 111a SGB V für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 24 / 41 SGB V
Anerkennung als private Krankenanstalt nach
§ 30 GewO
Beihilfefähig im Sinne der Bundesbeihilfeverordnung nach § 35 BBhV
Unser Institutions-Kennzeichen 510 960 854
Sprechzeiten des Beratungstelefons für Mutter-Kind-Kuren des Paritätischen Bayerns: Von Montag bis Freitag 8:30 – 16:00 Uhr.
Tel. 09761 | 861 und 089 | 30611119